private krankenversicherung

Private Krankenversicherung

Eine private Krankenversicherung ist nur was für Selbständige und Beamte? Das war einmal! Unsere Bedürfnisse und Ansprüche haben sich ebenso wie die demografische Entwicklung in den letzten Jahren stark verändert. Gesetzliche Krankenversicherungen kommen mittlerweile nur noch für das Nötigste auf und verlangen für besondere oder zusätzliche Leistungen oft recht hohe Zuzahlungen von ihren Mitgliedern. Da kann es sich durchaus lohnen, mal einen Tarifcheck unverbindlich und kostenlos durchzuführen, dabei die Leistungen und Beiträge von der bestehenden gesetzlichen Versicherung mit denen der privaten Versicherer zu vergleichen und einen einfach zu nutzenden PKV Vergleich anfordern.

Unterschied gesetzlich – privat

In einer gesetzlichen Krankenversicherung kann bzw muss jeder Mitglied werden, der nicht verbeamtet oder selbständig ist und ein monatliches Bruttoeinkommen von maximal 4.687,50 Euro hat. Arbeitnehmer mit höherem Einkommen, Freiberufler und Beamte dürfen freiwillig beitreten. Die Beiträge richten sich hier strikt nach der Einkommenshöhe und werden von Arbeitnehmern und Arbeitgebern zu nahezu gleichen Teilen bezahlt. In einer GKV sind Ehepartner und Kinder bis zu einem Alter von 25 Jahren (ggf. zuzüglich der Wehr- oder Zivildienstzeit) ohne oder aber mit einem geringen Einkommen von bis zu 450 Euro kostenfrei mitversichert. Die Leistungen beschränken sich auf die gesetzlich geregelte Grundversorgung.

Arbeitnehmer, die auf ein monatliches Bruttoeinkommen von 4.687,50 Euro und mehr kommen, können der PKV (Privaten Krankenversicherung) beitreten. Verpflichtet sind sie dazu aber nicht. Da Operationen aber schnell Kosten im fünfstelligen Bereich verursachen, sollten sich auch gut verdienende Menschen privat versichern. Selbstständige, Freiberufler, Beamte und Studenten hingegen dürfen sich unabhängig vom Einkommen privat versichern. Ehegatten und Kinder müssen extra versichert werden. Die Beiträge richten sich je nach gewähltem Tarif von Basis bis Top-Rundumschutz. Der Basistarif ist nicht (wie bei der GKV) vom Einkommen, sondern vom Alter und Gesundheitszustand des Mitgliedes abhängig. Eine Beitragsrückerstattung ist je nach Versicherer und gewähltem Tarif bei Nichtinanspruchnahme möglich. Hier werden dem Versicherten dann bis zu sechs Monatsbeiträge pro Jahr erstattet.

Weitere interessante Infos finden Sie unter anderem hier: Krankenversicherung.net/gesetzliche-private-krankenversicherung.

Bildquelle: pixabay.com

Noch keine Bewertung.

Bitte bewerten Sie diesen Beitrag

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here