Ein Strafverfahren kann für jeden Betroffenen eine stressige und verwirrende Zeit sein. In solchen Momenten ist ein Strafverteidiger von unschätzbarem Wert. Aber was genau macht ein Strafverteidiger, und welche Arten von Strafverteidigern gibt es oder reicht ein Rechtsanwalt? Hier eine kurze Übersicht, um die wichtigsten Fakten im Fall des Falles zu kennen.
Die Rolle des Strafverteidigers
Ein Strafverteidiger ist ein rechtlicher Beistand, der in Strafverfahren tätig ist und die Interessen des Beschuldigten vertritt. In der Regel ist ein zugelassener Rechtsanwalt in dieser Rolle tätig, jedoch ist keine Spezialisierung im Strafrecht erforderlich.
Das Recht auf einen Verteidiger
Gemäß § 137 StPO hat jeder Beschuldigte das Recht auf einen Verteidiger. Dieses Recht gilt zu jedem Zeitpunkt des Strafverfahrens, sei es während der Ermittlungen, vor der Hauptverhandlung oder während der Hauptverhandlung selbst. Der Strafverteidiger ist ein unabhängiges Organ der Rechtspflege, wie in § 1 BRAO (Bundesrechtsanwaltsordnung) festgelegt.
Aufgaben und Pflichten des Strafverteidigers
Der Strafverteidiger spielt eine entscheidende Rolle im Strafverfahren. Er informiert den Beschuldigten über den Ablauf des Verfahrens und klärt ihn über seine Rechte auf. Darüber hinaus stellt er sicher, dass verfahrensrechtliche Vorgaben eingehalten werden und entscheidet, ob der Beschuldigte sich zum Vorwurf äußern sollte oder von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch macht.
Der Strafverteidiger hat auch das Recht auf Akteneinsicht und kann prüfen, ob die Beweise ausreichend sind oder Gegenbeweise erhoben werden können. Er achtet darauf, dass belastende und entlastende Umstände berücksichtigt werden und dass nur zulässige Beweismittel verwendet werden.
Im Ermittlungsstadium versucht der Strafverteidiger oft, das Verfahren einzustellen. Im Falle einer Anklage strebt er ein mildes Urteil an oder kämpft sogar für einen Freispruch.
Insgesamt schafft der Strafverteidiger Waffengleichheit zwischen dem Beschuldigten und dem Staat (Staatsanwaltschaft/Gericht).
Pflichtverteidiger vs. Wahlverteidiger
Es gibt zwei Arten von Strafverteidigern: Wahlverteidiger und Pflichtverteidiger. Ein Wahlverteidiger wird vom Beschuldigten ausgewählt und vom Gericht akzeptiert. Ein Pflichtverteidiger wird vom Gericht bestellt, wenn ein Fall der notwendigen Verteidigung vorliegt, z.B. bei schweren Straftaten oder wenn der Beschuldigte sich nicht selbst verteidigen kann.
Kosten der Strafverteidigung
Die Kosten für einen Strafverteidiger richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Sie belaufen sich in der Regel auf 800 bis 1000 Euro, können jedoch bei mehreren Verhandlungstagen (pro Tag weitere 250 bis 300 Euro) höher sein.
Wichtig ist in diesem Zusammenhang zu wissen: Wenn der Beschuldigte einen Anwalt seiner Wahl engagiert, können die Kosten variieren, abhängig von den vereinbarten Honoraren. Ein Zeit- oder Pauschalhonorar bedarf zudem einer schriftlichen Vereinbarung und liegt meistens um Vielfaches höher als die gesetzlichen Gebühren.
Wer zahlt den Strafverteidiger?
Anders als im Zivilrecht gibt es im Strafverfahren keine Prozesskostenhilfe. Wenn ein Pflichtverteidiger bestellt wird, übernimmt die Staatskasse vorerst die Kosten. Diese werden jedoch vom verurteilten Beschuldigten oder im Falle einer Einstellung des Verfahrens zurückerstattet.
Wie wird man Strafverteidiger?
Ein Strafverteidiger ist ein Rechtsanwalt, der auf Strafrecht spezialisiert ist. Die Ausbildung zum Strafverteidiger erfolgt in der Regel wie bei anderen Rechtsanwälten. Neben der Regelstudienzeit an einer Universität zählen dazu noch ein 2-jähriges Referendariat und zwei juristische Staatsexamen.
Neben den aus den Medien bekannten „Star-Verteidigern“, wie u.a. Rolf Bossi, gibt es in jeder größeren Stadt viele auf Strafrecht spezialisierte Anwälte, wie man sie zum Beispiel im Fall von Hamburg unter www.straf-verteidigung-hamburg.de finden kann.
Fazit:
Ein Strafverteidiger ist ein wichtiger Bestandteil des deutschen Strafverfahrens. Er hat die Aufgabe, die Rechte des Beschuldigten zu wahren und zu verteidigen. Entsprechend sorgfältig sollte man daher bei der Wahl seines Wahlverteidigers entscheiden.
Anmerkungen:
• Die Informationen über die Kosten der Strafverteidigung sind vereinfacht dargestellt. Die tatsächlichen Kosten können je nach Einzelfall variieren.
• Die Informationen über die Voraussetzungen für die Bestellung eines Pflichtverteidigers sind ebenfalls vereinfacht dargestellt. Die konkreten Voraussetzungen sind in § 140 StPO geregelt.
• Auf der Website des Bundes Deutscher Strafverteidiger finden Sie weitere Informationen über die Tätigkeit von Strafverteidigern.
Betreibt seit 2001 ein eigenes Online Entertainment Magazin und schreibt als freier Redakteur für die unterschiedlichsten Blogs, Online-Shops und Magazine (On- und Offline) mit dem Schwerpunkt Entertainment & Medien. Lebt im Herzen des Ruhrgebiets, wurde 1972 geboren und ist verheiratet sowie Vater von einem Kind.