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2014Das neue Jahr steht quasi vor der Tür. Und wie gewohnt bringt auch 2014 wieder einige Neuerungen in Sachen Verbraucherschutz. Zum einen kommt ab Februar der neue SEPA, also der einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum. Die allseits bekannte Lastschrift wird am 1.2.2014 durch das SEPA-Mandat ersetzt. Statt Kontonummer und Bankleitzahl kommt die 22-stellige IBAN-Nummer zum Einsatz. Wir als Verbraucher müssen dabei in der Regel nicht aktiv werden, da fast alle Firmen und Behörden bereits umgestellt haben. Wer trotzdem aus seiner alten Bankverbindung die IBAN errechnen möchte/muss, kann unseren kostenlosen IBAN-Rechner nutzen.

Außerdem tritt am 13. Juni 2014 das Gesetz zur Umsetzung der EU-Verbraucherrechterichtlinie in Kraft. Dieses bringt uns eine größere Rechtssicherheit bei Verträgen. Zum Beispiel müssen dadurch beim Vertragsschluss alle Kosten unmissverständlich ausgewiesen werden.

Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie ein schönes, verbraucherfreundliches neues Jahr 2014!

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