Neben klassischen Informationstexten bietet das Internet gerade im Bereich staatlicher Leistungen eine Vielzahl von Online-Rechner, mit deren Hilfe das Bestehen eines Anspruchs auf staatliche Leistungen oder dessen Höhe ermittelt werden kann.

Für Leistungen der Sozialversicherung nach dem SGB III findet sich beispielsweise ein Arbeitslosengeld-Rechner oder ein Online-Rechner, mit dessen Hilfe man die Höhe des Anspruchs auf Kurzarbeitergeld berechnen kann. Studenten können die Höhe der zu erwartenden BAföG-Zahlungen mit Hilfe eines BAföG-Rechners bestimmen und werdenden Eltern hilft beispielsweise der Elterngeldrechner bei der Finanzplanung, die mit der Geburt des Kindes häufig neu aufgestellt werden muss.

So schön und einfach Online-Rechner dieser Art auch sind, dem Benutzer sollte bewusst sein, dass dem vermeintlich eindeutigen Ergebnis oft sehr komplexe Berechnungen zugrunde liegen. Darüber hinaus gibt es oft eine Vielzahl von Ausnahmeregelungen, die kaum zu erfassen sind, ohne die Menge der zur Berechnung erforderlichen Daten ausufern zu lassen.

Wer einen Online-Rechner benutzt, sollte sich immer ausreichend Zeit nehmen und auch die oftmals vorhandenen Hilfetexte zu den einzelnen Eingabefeldern lesen. Nur so ist gewährleistet, dass nicht irrtümlich falsche Angaben gemacht werden, die das Ergebnis der Berechnung beeinflussen.

Insofern stellen die Ergebnisse, nur Richtwerte da, die in der Regel als Orientierung dienen sollen und selbstverständlich keinen Anspruch begründen. Ferner sollten Interessenten prüfen, ob gegebenenfalls Umstände vorliegen, die einen Anspruch auf die entsprechende staatliche Leistung grundsätzlich entfallen lassen. Beim BAföG könnte dies beispielsweise der Fall sein, wenn aufseiten des Antragstellers ein zu hohes Vermögen vorhanden ist.

Einige Online-Rechner bieten auch die Möglichkeit die Ergebnisse zu exportieren oder per direktem Link aufzurufen. Auf diese Weise können Interessenten in einschlägigen Foren ihre persönliche Berechnung diskutieren und noch offene Fragen klären.

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