krankenkasse in der schweiz

Krankenkasse in der Schweiz

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Krankenversicherung in der Schweiz

Wer in der Schweiz wohnt, muss sich obligatorisch gegen Krankheit und Unfall versichern, auch Deutsche Staatsbürger, die Ihren Wohnsitz in die Schweiz verlegen. Diese Grundversicherung ist eine gesetzliche Pflicht für alle, unabhängig von Alter, Herkunft und Aufenthaltsstatus. Die Anmeldefrist beträgt drei Monate nach Geburt oder Niederlassung beziehungsweise Einreise in die Schweiz. Sie können den Anbieter für die Versicherung frei wählen. Die Unfall- und Krankenversicherer dürfen in der obligatorischen Grundversicherung niemanden zurückweisen und dürfen auch keine Vorbehalte machen.
Die Leistungen sind bei allen Versicherungen identisch, da diese gesetzlich vorgeschrieben sind. Es gibt jeglich bei den Serviceleistungen, wie zum Beispiel Qualität der Beratung oder bei der Zahlungsabwicklung, Unterschiede.

Obligatorische Krankenpflegeversicherung

Die obligatorische Krankenpflegeversicherung deckt die Kosten der Diagnose oder Behandlung von Krankheit, Schwangerschaft und Unfall sowie deren Folgen komplett ab. Zusatzversicherungen können die Leistungen über die Grundversicherung hinaus je nach persönlichem Bedarf ergänzen

Kostenbeteiligung

Anteilsmäßig übernehmen Sie nach gesetzlicher Vorschrift, einen Teil der Kosten aus der Grundversicherung selbst. Die Kostenbeteiligung wird von drei Komponenten bestimmt. Franchise, Selbstbehalt und Spitalaufenthalt.

Die Franchise

Bei sämtlichen Arzt, Spital, oder Medikamentenkosten müssen Sie selber einen Anteil bezahlen. Übersteigen diese Kosten allerdings den Franchisebetrag, beteiligt sich der Krankenversicherer an den Mehrkosten. Die Franchise wird pro Kalenderjahr nur einmal bezahlt. Sie beträgt CHF 300 und wird bei Personen ab 19. Jahren erhoben. Um Prämien zu sparen, kann die Franchise freiwillig erhöht werden.

Der Selbstbehalt

Der Selbstbehalt beträgt zehn Prozent und wird auf den Teil der Kosten berechnet, der über den Franchisebetrag hinaus geht. Dies sind jährlich maximal CHF 700 für Erwachsene und CHF 350 bis zum Ende des 18. Lebensjahr. Bei Generika beträgt der Selbstbehalt 10%, bei Originalpräparaten 20 Prozent.

Bei Spitalaufenthalt

Bei einem Aufenthalt im Spital wird ab dem 26 Lebensjahr zusätzlich eine Beteiligung von CHF 15 pro Tag fällig. Für eine Mutterschaft darf keine Kostenbeteiligung erhoben werden, außer wenn die Schwangerschaft nicht normal verläuft. Dann gilt dies als Krankheit, und die Kosten werden erhoben.

Die Prämie hängt vom Alter, vom Wohnort und vom Versicherer ab. Eine vernünftige Kalkulation ist sinnvoll.

Bildquelle: pixabay.com

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