Die Einführung der IBAN-Nummer wie der SEPA-Verordnung aus dem Jahre 2014 sorgte damals nicht nur bei Unternehmen, sondern auch bei Verbrauchern für einige Verwirrung. Inzwischen hat sich die Aufregung gelegt und auch wenn man sich die ellenlange IBAN Nummer meist nicht wirklich merken kann, sind auch die SEPA-Zahlungen so alltäglich geworden, wie es früher die klassische Lastschrift gewesen ist.
Allerdings sorgt der Name gerade bei älteren Jahrgängen immer noch für Irritationen, wie ich es auch bei einer der letzten, größeren Familienfeiern feststellen konnte und den Erklärbären spielen durfte. Ein guter Anlass also auch an dieser Stelle nochmal kurz zu erläutern, was es mit SEPA und insbesondere der SEPA-Lastschrift überhaupt auf sich hat.
Während SEPA-Kartenzahlungen und SEPA-Überweisungen den Verbrauchern im Großen und Ganzen keinerlei Probleme bereitet haben, war ist die SEPA-Lastschrift mit einigen Besonderheiten versehen, die auch für Händler einige Änderungen mit sich brachten.
SEPA, was ist das?
SEPA ist die englische Abkürzung für „Single Euro Payments Area“, was auf Deutsch Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum bedeutet. SEPA ist als Projekt zur Vereinheitlichung von bargeldlosen Zahlungen initiiert worden, um einen europaweit einheitlichen Zahlungsraum in der Währung Euro zu schaffen. Mit weit über 30 teilnehmenden Staaten geht der gültige Zahlungsraum inzwischen auch über die Euro-Staaten hinaus.
Das SEPA-Verfahren wird im Geschäftsverkehr seit August 2014 benutzt und die alten Überweisungsverfahren konnten von privaten Verbrauchern noch parallel bis Februar 2016 verwendet werden. Aufgrund der SEPA zugrunde liegenden Standards können Kunden grenzüberschreitende Zahlungen nach einem schnellen und effektiven Verfahren abwickeln ohne sich um Unterschiede des jeweiligen Bankwesens in einem Land kümmern zu müssen.
Grundlagen der SEPA-Lastschrift
Der SEPA-Lastschrift zugrunde liegt die EU-Zahlungsdiensterichtlinie (Payment Services Directive) vom November 2009, die sich in die drei Arten:
SEPA Basis Lastschrift (SDD Core) und SEPA Firmenlastschrift (SDD B2B)
und die in Deutschland verfügbare SEPA Eillastschrift (SDD COR1) unterteilt. Letztere ist lediglich eine nationale Version der Basislastschrift mit verkürzter Vorlagefrist.
Verbunden mit der SEPA-Lastschrift wurden auch neue Begrifflichkeiten und Typen eingeführt. Darunter fällt das Fälligkeitsdatum (Due Date), bei dem es sich um einen vom Gläubiger vorgegebenen Tag handelt, an dem die Lastschrift fällig ist und das Konto des Zahlungspflichtigen mit der entsprechenden Summe belastet wird.
Hinzu kommt die Gläubiger-Identifikationsnummer (Creditor-ID), bei der es sich um eine alphanumerische Kennung jedes Lastschrifteinreichers handelt. Diese muss in Deutschland bei der Bundesbank beantragt werden und ist mit einem festen Format und 18 Stellen lang. Die Creditor-ID ist formal festgelegt und zur besseren Unterscheidung von Land zu Land verschieden. Weiterhin gibt es noch die Mandatsreferenz, bei der es sich um eine weitere alphanumerische Kennung mit bis zu 35 Stellen handelt. Diese dient der Mandats-Referenz und kann frei gewählt werden. In der Regel werden dafür Vertrags-, Kunden- und/oder Mitgliedsnummern verwendet.
Aber das ist bei weitem noch nicht alles und so kommt abschließend noch der sogenannte Sequenztyp hinzu. Somit werden Lastschriften einmalig (OOFF), als Erstlastschrift (FRST), Folgelastschrift (RCUR) oder als letzte fällige Lastschrift (FNAL) eines Mandats gekennzeichnet sein. Diese Werte sind vorab zu prüfen, da eine Lastschrift zu ein und dem gleichen Mandat mit der Sequenz OOFF von der Bank abgelehnt wird.
So kompliziert die Kennungen auch im ersten Moment erscheinen mögen, diesen sie letztendlich doch dazu, die Lastschrift bzw. denjenigen der sie einreicht, eindeutig zu identifizieren und damit die Rechtmäßigkeit der Abbuchung zu gewährleisten oder entsprechend zu sperren.
Die wichtigsten Neuerungen der SEPA-Lastschrift:
- eine Lastschrift (auch eine einmalige) muss fünf Tage vor der Fälligkeit bei der Bank vorliegen
- alle darauf folgenden Zahlungen müssen mindestens zwei Tage vor der Fälligkeit vorliegen
- ein Widerspruch gegen eine SEPA-Basis-Lastschrift muss innerhalb von acht Wochen nach Kontobelastung eingelegt werden
- bei einer nicht autorisierten Zahlung (ohne gültiges SEPA-Mandat) kann der Zahler innerhalb von 13 Monaten nach Belastung die Erstattung verlangen
Die wohl offensichtlichste Änderung bei der SEPA-Lastschrift ist der Umstand, dass anstelle der bisherigen Konto- und Bankverbindung und Bankleitzahl seit der Einführung nun die internationale Kontonummer IBAN und die internationale Bankleitzahl BIC angegeben werden muss.
Damit verbunden ist für den Lastschrifteinzug auch das schon erwähnte ein SEPA-Lastschriftmandat erforderlich, welches noch zwischen der SEPA-Basislastschrift und SEPA-Firmenlastschrift unterscheidet.
Das SEPA-Basislastschrift (SEPA Core Direct Debit) ähnelt dem alten Einzugsermächtigungsverfahren und findet immer dann Verwendung, wenn es sich bei dem Zahlungspflichtigen um eine Privatperson handelt.
Der Unterschied zum alten Verfahren liegt neben dem erforderlichen Lastschriftmandat auch in den umfangreichen Regelungen bezüglich der oben genannten Einreichungsfristen und Fristen für Rücklastschriften.
Für den Einzug einer SEPA-Lastschrift bedarf es sowohl bei der Basis- als auch bei der Firmenvariante einer rechtlichen Legitimation in Form eines SEPA-Lastschriftmandats. Mit diesem Mandat stimmt der Zahlungspflichtige zu, dass die entsprechende Summe auch per Lastschrift eingezogen werden darf. Gleichzeitig beinhaltet das SEPA-Lastschriftmandat auch den Auftrag an die eigene Bank die entsprechende Lastschrift einzulösen und das Kundenkonto mit der Summe zu belasten.
Ein bestehendes SEPA-Lastschriftmandat kann übrigens vom Kunden zu jedem Zeitpunkt sowohl gegenüber der Bank wie auch dem Zahlungsempfänger widerrufen werden, ohne dass dabei Kündigungsfristen beachtet werden müssen. Wird ein Mandat zudem über einen längeren Zeitraum von mehr als 36 Monate nicht genutzt, wird es ungültig, sodass und sofern erforderlich ein neues Mandat ausgestellt werden muss.
Damit bietet die SEPA-Lastschrift für den Verbraucher durchaus Vorteile. Allerdings auch einen wesentlichen Nachteil, indem er die Verwaltung seiner Lastschrift an Unternehmen, Händlern, Vereine und Dienstleistern abtritt und nicht mehr an die Bank. Aber auch dafür gibt es zahlreiche Verbraucher-Tipps, die denen wir uns sicherlich im Rahmen eines weiteren Artikels und Beizeiten annehmen werden! In dringenden Fällen einer SEPA-Lastschrift Kündigung sei an dieser Stelle schon mal ein Klick auf den zuvor markierten Link empfohlen!
Betreibt seit 2001 ein eigenes Online Entertainment Magazin und schreibt als freier Redakteur für die unterschiedlichsten Blogs, Online-Shops und Magazine (On- und Offline) mit dem Schwerpunkt Entertainment & Medien. Lebt im Herzen des Ruhrgebiets, wurde 1972 geboren und ist verheiratet sowie Vater von einem Kind.