Sonderrufnummern – wann lohnt sich eine Beantragung?

Sie möchten eine Service-Hotline einrichten? Kunden bequem über das Telefon informieren oder an einem Gewinnspiel teilnehmen lassen? In all diesen Fällen kann eine Sonderrufnummer eine sinnvolle Ergänzung zu Ihren bisherigen Kommunikationskanälen sein. Unser Artikel zeigt die verschiedenen Möglichkeiten auf, wie Sie Kunden und Kontakten mit einer Sondernummer entgegenkommen können.

Sonderrufnummern – große Auswahl für viele Zwecke

Für jedes Telefongespräch, das Kunden mit Ihrem Unternehmen führen, gilt der ortsübliche Tarif. Entsprechend höher fallen die Kosten aus, wenn Sie aus dem Mobilfunknetz angerufen werden. All dies lässt sich mit der Beantragung einer Sondernummer verhindern.

Sondernummern zeichnen sich durch eine klare Regelung aus, wer die Kosten des Telefongesprächs übernimmt und wie hoch diese pro Minute oder Anruf liegen. Beispielsweise können Sie bei einer Service-Hotline die Kosten komplett alleine tragen und so echten Kundenservice mit einem Gratis-Anruf zeigen.

In anderen Fällen lohnt es, sich die Kosten zu teilen und dem Anrufenden einen festen Preis für das Gespräch zu nennen. Speziell bei der Teilnahme an Gewinnspielen oder Umfragen ist ein solcher Festpreis üblich, wobei alle gängigen Sondernummern per Festnetz und dem Mobilfunk angerufen und genutzt werden können.

Kostenlose oder kostenpflichtige Rufnummer?

Sie möchten sämtliche Gesprächskosten für den Anrufenden übernehmen? Dann ist eine Sondernummer mit der 0800-Vorwahl die beliebteste Wahl. Für eine Schadens- oder Service-Hotline ist dies eine sinnvolle Wahl. Bedenken Sie jedoch immer: Was für den Anrufenden kostenlos ist, übernehmen Sie in vollem Kostenumfang. Bei einer Vielzahl von Anrufen kann dies die Betriebskosten erkennbar belasten.

Eine kostenpflichtige Rufnummer wie die 0180-Vorwahl ist eine faire Vorwahl, gerade wenn Sie Informationen über Ihre Hotline vermitteln. Gleiches gilt für eine Sonderrufnummer für den Massenverkehr, gerne mit der Vorwahl 0137. Feste Werte von 14 oder 50 Cent pro Anruf sind speziell für Gewinnspiele & Co. eine gute Entscheidung.

Wie eine Sonderrufnummer beantragen?

Um zu ein oder mehreren Sonderrufnummern zu gelangten, ist die Bundesnetzagentur der richtige Ansprechpartner. Diese vergibt zentral alle Rufnummern in Deutschland, die neben Firmen auch privaten Nutzern offenstehen. Stellen Sie hier bequem online einen Antrag und nennen Sie Ihre Wunschnummer, ergänzt um bis zu drei Alternativen, falls diese nicht verfügbar ist.

Nach Zahlung einer einmaligen Anmeldegebühr werden Sie in weniger als zwei Wochen über Ihre Sonderrufnummer verfügen können. Hiernach erhalten Sie monatlich wie gewohnt eine Abrechnung und finden heraus, wie oft und zu welchen Konditionen die Nummer genutzt wurde. Machen Sie sich von vornherein klar, dass ein Wechsel Ihrer Servicenummer unprofessionell wirkt, so dass Ihre erste Wahl direkt sitzen sollte.

Von der Sondernummer zur Kommunikation mit System

Fall Sie unsicher sind, welche Sondernummer für Ihre gewerblichen Zwecke geeignet ist, hilft die Beratung durch einen professionellen Kommunikationspartner weiter. Dienstleister wie PHONEKOM haben sich auf die Beratung von Unternehmen in der Telekommunikation spezialisiert und analysieren, welche Sonderrufnummer zur Firma und dem jeweiligen Einsatzzweck passt. Natürlich kann der Dienstleister auch die Sonderrufnummer beantragen und bei der Optimierung der betrieblichen Kommunikation weiterhelfen.

Anrufer richtig über anfallende Kosten informieren

Egal, für welche Art von Sonderrufnummer Sie sich entscheiden – eine seriöse Wirkung des Telefonservices ist wichtig. Mit Sicherheit möchte kein Kundendienst durch die falsche Sondernummer mit einem überteuerten Service in Verbindung gebracht werden, der bei 0900-Nummern bis zu 30 Euro pro Anruf kosten kann. Teilen Sie deshalb dem Anrufenden klar und deutlich mit, welche Kosten beim Anruf anfallen.

Neben einer schriftlichen Angabe, beispielsweise auf Ihrer Webseite direkt unter der eingeblendeten Nummer, besteht bei kostenpflichtigen Sondernummern eine Ansagepflicht. Diese Ansage ist spätestens drei Sekunden, bevor eine Abrechnung der ersten Gesprächssekunde erfolgt, zu tätigen. Eine deutliche Sichtbarkeit und einfache Formulierung sind wichtig, damit sich der Anrufende für oder gegen das Gespräch entscheiden kann.

Bedenken Sie außerdem. Je nach Zielgruppe und Kundenkreis ist eine barrierefreie Darstellung dieser Informationen wichtig. Dies gilt neben Krankenkassen und Dienstleistern im Bereich Gesundheit auch für die Arztpraxis oder das Pflegeheim. Bei kostenlosen Rufnummern müssen Sie sich weniger Gedanken um rechtliche Vorgaben machen.

Bild von janeb13 auf Pixabay

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