groesste mogelpackungen

Die Hamburger Verbraucherzentrale stellt mit der „Mogelpackung des Monats“ regelmäßig Markenartikel vor, bei denen der Käufer bewusst über das Verhältnis von Preis und Produktinhalt getäuscht wird. In der Regel ist es so, dass sich der Verbraucher an einen bestimmten Preis gewöhnt hat. Irgendwann ändert der Hersteller die Füllmenge, lässt aber den Verkaufspreis mehr oder weniger unverändert, was sich unterm Strich mit einer exorbitanten Preissteigerung auswirkt. Darüber hinaus lässt die Organisation seit 5 Jahren die Verbraucher abstimmen, welches die Mogelpackung des Jahres ist.

Gesucht wurde der Markenartikel, bei dem die markante, aber versteckte Preiserhöhung am unverschämtesten war. Für die Kandidaten des Jahres 2018 hatte das Institut fünf Produkte zur Auswahl gestellt, unter denen die Verbraucher auswählen konnten. Den Spitzenplatz errangen diesmal die Chipsletten von Lorenz, die mit einer Preissteigerung von rund 70 Prozent die Nase deutlich vorn hatten. Auffällig ist, dass der Hannoveraner Bahlsen-Konzern in der Vergangenheit auch bei Brezeln, Crunchips, Erdnusslocken, Saltletts und Naturals Chips versuchte, den Verbraucher zu täuschen. Das Ergebnis seit Einführung der Umfrage noch nie so eindeutig wie dieses Mal: von den fast 40.000 abgegeben Stimmen erhielten die Chipsletten 58,7 Prozent.

Zu den Fakten: Bahlsen verkauft Luft in Dosen

Chipsletten von BahlsenBahlsen präsentierte die neuen Chipsletten in einer minimal verkleinerten Verpackung mit etwas modifiziertem Innenleben mit Service-Tray und Folie. Parallel dazu wurde die Füllmenge von 170 auf 100 Gramm gesenkt, so dass eine effektive Preiserhöhung von 70 Prozent zu verzeichnen war.

Tatsächlich hatten einige Supermarktketten wie Kaufland und Rewe die Endpreise etwas gesenkt, ein Plus von circa 50 Prozent blieb trotzdem auf dem Kassenzettel hängen. Außerdem ärgerlich: die Verpackung weist einen erhöhten Plastikanteil auf.

Stellungnahme von Bahlsen zum Fall der Chipsletten

Die Verbraucherzentrale hat Bahlsen mit den Fakten konfrontiert und um eine Stellungnahme gebeten. Der Hersteller antwortete mit einem Schreiben, das bestückt war mit allerlei Marketing-Floskeln. Die Preiserhöhung wird mit einem verbesserten Geschmackserlebnis mit knusprigerer Textur und optimiertem Paprikaaroma begründet. Die Umstellung der Verpackung biete jetzt Vorteile hinsichtlich der Mülltrennung. Im Übrigen, schreibt der Hersteller mit Werken in Niedersachsen und der Oberpfalz, halte man sich an die bestehenden rechtlichen Vorgaben.

Die Rangliste der Verbrauchertäuschungen 2018

Unter den fünf zur Auswahl stehenden Produkten stimmten die Verbraucher wie folgt ab (Reihenfolge nach Zahl der abgegebenen Stimmen, dahinter jeweils die jeweilige Preissteigerung):

1. Chipsletten von Lorenz Snack-World (Bahlsen) + 70 Prozent
2. Truthahnsalami Light 1A von Dulano (eine Eigenmarke von Lidl) + 33 Prozent
3. die Mini Babybel – Käsekugeln von Bel +20 Prozent
4. die Smarties von Nestlé +14,6 Prozent
5. Obstwiese Rheinisches Apfelkraut (ehemals „Apfelschmaus“) von Grafschafter +40,6 %

Auf den weiteren, inoffiziellen Plätzen (Reihenfolge absteigend nach der dahinter stehenden Höhe der effektiven prozentualen Preissteigerung) folgen:

6. Multinorm Baldrian + Hopfen Dragees (eine Eigenmarke von Aldi Süd) +42,4 Prozent
7. Ladival Sonnenschutz (Stada) +40,6 Prozent
8. Followfish Bio-Lachs Filets (Followfood GmbH, Edeka) +33,3 Prozent
9. Pampers Baby dry nappy pants (Procter & Gamble, Rossmann) +26,1 Prozent
10. Digestive Original Kekse (Mc Vities) +25,0 Prozent

Ähnlich wie Bahlsen reagierten auch die übrigen Hersteller. In ihren Stellungnahmen schrieben die Firmen, dass sich die Nachfrage hin zu kleineren Verpackungsgrößen verändert habe und dass die Anpassung der unverbindlichen Preisempfehlung (UVP) nicht proportional erfolgen könne. Minimale Rezepturänderungen und Anpassungen an den Verpackungen werden als zusätzliche Argumente herangezogen. Hinzu komme, dass für den Endverbraucherpreis letztlich allein der Handel verantwortlich sei. Man verweist dabei auf marktinterne Studien und auf das Anfrageverhalten der Einzelhandelsketten.

Fazit:

Die Begründungen von Bahlsen und anderer Hersteller sind sehr durchsichtig. Mit fadenscheinigen Begründungen versuchen sie, die Preiserhöhungen zu rechtfertigen. Zu loben sind die Bemühungen der Verbraucherzentrale Hamburg, diese Praktiken aufzudecken. Verbrauchertäuschungen sind kein Kavaliersdelikt, sondern Betrug.

Video: So werden Verbraucher hinters Licht geführt

Titelfoto: Ryan McGuire / pixabay.com

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