Doppelversicherungen vermeiden: Welche Policen überflüssig sind

Doppelversicherungen vermeiden: Welche Policen überflüssig sind

Ob nun Schadenersatzforderungen, ein teurer Rechtsstreit oder ein Unfall – Versicherungen helfen uns dabei, Probleme finanziell abzumildern oder uns vor zu großen Schäden zu schützen. Dabei kann es jedoch unbeabsichtigt zu Doppelversicherungen oder einer Mehrfachabdeckungen durch unterschiedliche Arten von Versicherungen kommen. In beiden Fällen sind Doppelversicherungen nicht hilfreich. Aus diesem Grund schauen wir uns mögliche Stolpersteine nun gemeinsam an und identifizieren überflüssige Policen.

Schadensversicherungen: Ehepaare sollten genauer hinschauen

Der klassische Fall einer Doppelversicherung zeigt sich oft bei klassischen Schadensversicherungen. Dies gilt immer dann, wenn zwei Versicherte beschließen, zu heiraten oder auch nur zusammenzuziehen:

  • Haftpflichtversicherung
    Tarife in der Haftpflichtversicherung bringen im Normalfall keine hohen Kosten mit sich, sichern aber große Risiken ab. Trotzdem lohnt es sich im Normalfall nicht, dass jeder der Ehepartner eine eigene Police führt. Bei klassischen Haftpflicht-Tarifen wäre der jeweils andere Ehepartner eh mitversichert. Einzige Ausnahme: Ausschließliche Single-Tarife. Aber auch hier lohnt es sich eher, eine gemeinschaftliche Haftpflichtversicherung zu nutzen als zwei getrennte Policen. Partnertarife kosten oft nur 10-20% mehr als einzelne Single-Tarife.
  • Rechtsschutzversicherung
    Hier gilt das Gleiche wie bei der Haftpflichtversicherung. Die Erweiterung des Versicherungsschutzes auf eine weitere Person ist deutlich günstiger als zwei getrennte Single-Tarife.
  • Hausratversicherung
    Allerspätestens mit der Hochzeit ziehen Paare zusammen in eine Wohnung oder ein Haus. Normalerweise sogar schon viel früher. Auch bei der Hausratversicherung gilt: Es lohnt sich hier schlicht nicht, zwei Wohnungen abzusichern, wenn nur eine bewohnt wird. Sie sollten allerdings grundsätzlich darauf achten, dass die Versicherungssumme für den Hausstand ausreicht. Gegen eine Unterversicherung helfen oft Pauschaltarife mit einer Deckungssumme von 650 Euro pro m². Verfügen Sie über besondere Wertgegenstände, kommt eventuell eine noch höhere Versicherungssumme infrage.

Grundsätzlich kann es sogar Ärger bedeuten, wenn Sie Versicherungen doppelt abschließen. Dies gilt immer dann, wenn die Versicherungen dabei Absicht unterstellen. Nach §78 Absatz 4 Versicherungsvertrag (VWG) wären die entsprechenden Verträge in solchen Fällen nichtig. Somit hätten Sie keinerlei Versicherungsschutz, obwohl Sie doppelt Beiträge entrichten. Aus diesem Grund: Doppelversicherungen lieber vermeiden!

Mehrfachversicherungen durch verschiedene Versicherungsarten: Überflüssige Policen abschütteln

Zusätzlich existieren Fälle, in denen bestimmte Versicherungsarten bereits automatisch durch andere Policen abgedeckt werden. Eine Doppelversicherung bedeutet dann nur zusätzliche Kosten ohne zusätzliche Leistungen.

Dies gilt vor allem für folgende Fälle:

  • Unfallversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung
    Sie haben bereits eine BU-Versicherung abgeschlossen, um im Falle einer drohenden Berufsunfähigkeit abgesichert zu sein? In diesem Fall ist eine Unfallversicherung unnötig, denn diese stellt nur einen Spezialfall der BU-Versicherung dar. Sie zahlt, wenn infolge eines Unfalls eine Invalidität oder Berufsunfähigkeit eintritt. Bei der BU-Versicherung wird der Kreis der möglichen Ursachen lediglich erweitert.Diese leistet nämlich unabhängig vom Grund für eine Invalidität und Berufsunfähigkeit:
    – Schwere Krankheit
    – Unfall
    – Verschleiß

    Somit sind Unfallversicherungen nur für Versicherte interessant, die aus gesundheitlichen Gründen eventuell keine BU-Versicherung bekommen. Auch Kostengründe könnten eine Rolle spielen. Doch auch hier sollten Sie erst prüfen, ob Sie nicht eher eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung abschließen können.

    Personen mit einem erhöhten Unfallrisiko finden eine solche Police eventuell attraktiv. Doch Vorsicht: In diesem Fall ist sie meistens auch teurer.

  • Exkurs: Berufsunfähigkeitsversicherung vs. BU-Versicherung
    Erwerbsunfähigkeits-VersicherungBerufsunfähigkeits-Versicherung
    LeistungRentenzahlung bei Unfähigkeit, überhaupt arbeiten zu können (maximal wenige Stunden)Rentenzahlung bei 50%iger Unfähigkeit, den bisherigen Job auszuüben
    KostenDeutlich geringerRelativ hoch
    (je nach Risiko)
    ChancenBei Vorerkrankungen oder Teilnahme an Therapie schlechtBei Vorerkrankungen sehr schwierig

    Tabelle 1: Unterschiede zwischen Erwerbsunfähigkeitsversicherung und BU-Versicherung
  • Insassenunfallversicherung: Überschneidung mit mehreren Versicherungen
    In der Vergangenheit genossen Insassen-Unfallversicherungen bei Autofahrern einen durchaus hohen Stellenwert. Mittlerweile ist deren Bedeutung jedoch deutlich zurückgegangen. Dies scheint nicht verwunderlich, da die Policen zwar Kosten mit sich bringen, aber nur selten für Versicherungsfälle zum Tragen kommen. Ihr Zweck liegt darin, alle Insassen eines Fahrzeugs bei einem Unfall finanziell vor Schäden abzusichern. Bei genauerer Betrachtung wird klar, dass diesen Job bereits andere Versicherungen übernehmen:- Krankenversicherung des Geschädigten (Kosten der Behandlung)
    – Kfz-Haftpflicht des Unfallverursachers (Schadenersatzforderungen durch Verletzungen und Sachschäden)

    Aus diesem Grund wird die Insassen-Unfallversicherung in den meisten Fällen als unnötig bezeichnet. Dieser Sichtweise hat sich unter anderem die Stiftung Warentest angeschlossen.

  • Krankenhaustagegeldversicherung: Oft unnötig
    Eine Krankenhaustagegeldversicherung wird als Zusatzversicherung sehr häufig angeboten. Als Versicherte erhalten Sie für jeden Tag im Krankenhaus eine gewisse Geldsumme. Leider erweisen sich solche Policen fast immer als unnötig, denn auch hier wird die Leistung je nach Situation von anderen Versicherungen übernommen:Angestellte: Hier zahlt zunächst der Arbeitgeber weiter den Lohn. Nach 6 Wochen (Ende der Lohnfortzahlung) springt die Krankenkasse mit Krankengeld ein, welches Teil der Kassenleistung ist. Somit müssen Angestellte dafür keine zusätzlichen Beiträge zahlen.

    Privatversicherte: Privatversicherte nutzen im Normalfall bereits die Krankentagegeldversicherung. Diese zahlt nach einer gewissen Krankendauer für jeden Krankentag einen vereinbarten Betrag. Dabei ist es unerheblich, ob der Versicherte im Krankenhaus liegt oder sich zu Hause auskuriert. Als freiwillig gesetzlich versicherte Person können Sie entweder ebenfalls eine Krankentagegeldversicherung abschließen oder eine Zusatzoption bei der eigenen Krankenkasse wählen.

Doppelversicherungen vermeiden und den Geldbeutel entlasten

Versicherungen erweisen sich in unserem Alltag nicht selten als wichtig. Trotzdem erscheinen der Tarifdschungel sowie die vielen Arten von Policen oft allzu undurchsichtig. Dabei kommt es schnell vor, dass Sie durch den Abschluss verschiedener Versicherungen Doppelabsicherungen schaffen. Diese kosten nur unnötig Geld und können im schlimmsten Fall sogar dazu führen, dass Sie den Versicherungsschutz verlieren.

Im Bereich der Schadensversicherungen sollten vor allem frisch Verheiratete checken, welche Policen gekündigt werden können. Darüber hinaus überlappen sich die Schutzwirkungen verschiedener Versicherungen wie im Fall von BU- und Unfallversicherung. Eliminieren Sie diese Doppelungen, genießen Sie einen guten Versicherungsschutz und sparen Sie dabei auch noch viel Geld!

Foto: pixabay.com

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