Plötzlich Rentner - und nun die Frage: Weiter arbeiten oder die Rente

Plötzlich Rentner - und nun die Frage: Weiter arbeiten oder die Rente genießen?

Bei einigen tritt sie früher ein als gedacht. Andere sind trotz jahrelangem Entgegenfiebern völlig überrascht, wenn sie plötzlich da ist: Die Rente. Viele Menschen stellen sich an diesem Punkt die Frage, wie es nun weitergeht. Reichen Vermögen und die monatlichen Bezüge für ein adäquates Leben? Lässt sich die neue freie Zeit dauerhaft genießen oder lohnt es sich, vielleicht doch noch ein paar Jahre weiterzuarbeiten?

Das Leben kann allgemein in drei Phasen gegliedert werden: Die Kindheit, die Erwerbstätigkeit und das Rentenalter. Der Übergang von der ersten in die zweite Phase verläuft meist über eine größere Zeitspanne hinweg, wohingegen die letzte Phase häufig abrupt beginnt. Auf einmal ist er da – der entspannte Alltag. Nur tun, worauf man gerade Lust hat – monatelange Reisen, Sprachkurse, Backen oder die Zeit mit Gartenarbeit verbringen. So stellen sich viele das Rentner-Leben vor. Doch dies entspricht leider nicht immer der Realität. Oft fällt die Rente geringer aus, als gedacht und Langeweile tritt ein. Lässt sich denn als Rentner noch etwas Geld dazuverdienen? Wenn ja, wie viel und was gilt es, zu beachten?

Was ist überhaupt ein Rentner?

Generell handelt es sich hierbei um alle Personen, die ihren Lebensunterhalt mit einer Rentenleistung bestreiten. Dabei macht es keinen Unterschied, ob die Bezugsquelle die gesetzliche Rentenversicherung oder eine private ist. In Deutschland gilt als gesetzlicher Rentner, wer eine Alters-, Erwerbsminderungs-, Hinterbliebenen- oder Unfallrente bezieht.

Welche Steuerklasse habe ich als Rentner?

Sobald Sie das Eintrittsalter erreicht haben und eine Rente erhalten, müssen Sie auf diese Steuern entrichten. Ihre Steuerklasse hängt dabei von Ihrem Familienstand ab. Ledige werden weiterhin in Steuerklasse 1 eingestuft. Verheiratete können zwischen einer Veranlagung beider Eheleute in Klasse 4 oder aber von einer Person in Klasse 3 und der anderen in Klasse 5 wählen. Sofern Sie einen Minijob mit einem monatlichen Bruttoverdienst von über 450 Euro ausüben, kommt für Sie die Steuerklasse 6 infrage.

Wann bekommt ein Rentner Grundsicherung?

In Deutschland besteht für bedürftige Menschen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, ein Anspruch auf eine sog. Grundsicherung. Diese dient dazu, den notwendigen Lebensunterhalt, Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, Vorsorgebeiträge, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie bestimmte notwendige Hilfsleistungen abzudecken. Die Höhe der beanspruchbaren Grundsicherung hängt dabei vom Einkommen und vom Vermögen ab. Grundsätzlich lässt sich allerdings die Faustformel ableiten, dass Personen, die monatlich über weniger als 865 Euro verfügen, ihren Anspruch auf die Leistung überprüfen lassen sollten. Weitere Informationen zur allgemeinen Thematik sowie der Beantragung finden Sie hier: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/In-der-Rente/Grundsicherung/grundsicherung_node.html

Bevor es soweit kommt, dass Sie Ihren Lebensunterhalt nicht eigenständig bestreiten können, sollten Sie in Erwägung ziehen, einer Arbeit nachzugehen.

Arbeiten als Rentner – geht das?

Um die Antwort direkt und ohne Umschweife zu geben: Ja auch Rentner dürfen einer bezahlten Arbeit nachgehen. Um einen geeigneten Job für Sie zu finden, empfiehlt es sich, Online oder Offline auf den bekannten Plattformen nach Stellen speziell für Rentner, sogenannten Jobs für Rentner zu suchen. Beim Arbeiten müssen Sie allerdings einige Aspekte beachten.

Was kann ich als Rentner dazuverdienen?

Zunächst einmal gilt es, zwei Formen der Arbeit zu unterscheiden:

1. Arbeiten gegen Bezahlung: Nach dem Erreichen der Regelaltersgrenze dürfen Sie sich so viel hinzuverdienen, wie Sie wollen. Dann muss aber auch jeder Cent versteuert werden. Wenn Sie die Altersgrenze jedoch noch nicht erreicht haben und sich als Voll- oder Teilrentner über das Arbeiten noch etwas verdienen wollen, ist dies auf einen Maximalbetrag von anrechnungsfreien 6.300 Euro im Jahr begrenzt. Ein darüber hinaus gehender Verdienst wird zu 40 Prozent auf Ihre Rente angerechnet.

2. Arbeit ohne Bezahlung: Wenn es Ihnen darum geht, Ihrem Leben weiterhin einen Sinn zu verleihen und Sie lieber einem ehrenamtlichen Engagement nachgehen wollen, gelten folgende Pauschalbeträge für mögliche Entlohnungen: 2.400 Euro jährlich in Form des Übungsleiterfreibetrags oder 720 Euro jährlich in Form der Ehrenamtspauschale.

Die Regelaltersgrenze wurde für alle Jahrgänge ab 1964 von ehemals 65 Jahre auf 67 Jahre angehoben.

Wird man als Rentner krankgeschrieben?

Häufig stellen sich Personen, die im Rentenalter noch Arbeiten die Frage, wie es denn aussieht, wenn sie mal krank sind. Wer als Rentner noch bei einem Arbeitgeber angestellt ist, ist auch dazu verpflichtet, sich im Krankheitsfall ganz normal krankschreiben zu lassen. Denn nur über die Einreichung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (kurz: AU) besteht für Sie auch ein Anspruch auf eine Lohnfortzahlung durch Ihren Arbeitgeber. Auswirkungen auf die Zahlung Ihrer monatlichen Rente entstehen hier aber nicht, weswegen Sie die Deutsche Rentenversicherung (DRV) auch nicht über eine Erkrankung in Kenntnis setzen müssen.

Alles in allem kann also festgehalten werden, dass Sie in Deutschland als Rentner auf jeden Fall die Möglichkeit haben, sich noch etwas hinzuzuverdienen. Ob und in welchem Alter Sie einer Tätigkeit Ihrer Wahl nachgehen, bleibt dabei natürlich ganz Ihnen überlassen. Genießen Sie zunächst erstmal Ihre gewonnene freie Zeit und machen Sie das Beste draus! Wenn Arbeit für Sie dazu gehört, dann verfügen Sie nun über die wichtigsten Informationen rund um das Thema Arbeiten als Rentner.

Foto: pixabay.com

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