Hausmeisterservice

Hausmeisterservice

Ein Hausmeisterservice wird in der Regel für Mehrfamilienhäuser sowie Bürogebäude von den Eigentümern beauftragt. Dabei stehen meist klassische Dienstleistungen, wie die Gebäudereinigung generell, Reinigung von Treppenhaus und Keller, die Pflege der Außenanlagen bzw. von Rasen- und Gartenflächen sowie kleinere Arbeiten und Reparaturen am Haus und in Wohnungen auf der Aufgabenliste.
Die Kosten des Hausmeisterservice werden bei einer Anlage mit Eigentumswohnungen von allen Eigentümern getragen werden, während bei Mietwohnungen für die Mieter nur diejenigen Kosten verrechnet werden, die auch vertraglich vereinbart wurden.

Die Vorteile eines Hausmeisterservices

Wer kennt gerade als Mieter nicht die lästige Frage und Pflicht der Flurwoche und Winterdienst? Hier spielt ein zuverlässiger und günstiger Hausmeisterservice einen seiner großen Vorteile aus. Denn damit müssen sich gerade in Mehrfamilienhäusern die Bewohner nicht mehr die Bewohner selbst um die Pflege und Reinigung sorgen.
Zwar kostet der Hausmeisterservice mehr Geld als wenn man es selbst macht, aber dafür werden die Arbeiten zuverlässig erledigt und man muss sich nicht mehr selbst um die „Kehrwoche“ kümmern. Vor allem da gerade in großen wie anonymen Wohnblöcken nicht immer alle Mieter ihren vertraglichen Pflichten nachkommen, was häufig zu Streit und Ärger unter den Bewohnern führen kann.

Für diesen bequemen Service werden die Hausmeisterkosten, je nach Vereinbarung und Mietvertrag, über die Betriebskostenabrechnung auf den Mieter umgelegt und abgerechnet. Sofern dies der Fall ist, sollte der Mieter auch überprüfen, ob die Leistungen des Hausmeisterservices auch im vereinbarten Zeitraum erbracht werden. Falls nicht, steht dem Mieter eine entsprechende und anteilige Erstattung zu.

Bei Beauftragung eines Hausmeisterservice sollten daher alle zu erledigenden Aufgaben klar definiert werden sowie ein zeitlicher Intervall bestimmt werden. Zu den Aufgaben zählen in der Regel die Reinigung des Hauses, die Treppen- und Straßenreinigung sowie die Gartenpflege. Weiterhin umfasst der Service-Katalog häufig auch den Winterdienst sowie die Bedienung oder Überwachung technischer Anlagen, wie etwa der Heizungsanlage und kleinere Reparaturen und Instandhaltungsarbeiten.
Selbstverständlich können in einem entsprechenden Vertrag auch nur einzelne Hausmeister-Aufgaben vergeben werden und zum Beispiel Reinigungsarbeiten ein anderer Dienstleister beauftragt werden.

Gute Frage: Was kostet ein Hausmeisterservice und wer zahlt was?

In Bezug auf die Kosten eines Hausmeisterservices kann es deutliche Unterschiede geben. Diese variieren je Lage und Größe des Objekts. Demzufolge ist der auch der vereinbarte Leistungsumfang abhängig von der technischen Ausstattung des Gebäudes, der Grundstücksgröße und den Anforderungen und Wünschen des Eigentümers bzw. der Eigentümergemeinschaft. Letztendlich ist aber die Größe des Objekts ausschlaggebend für den Preis.
Je größer die Immobilie oder die angeschlossene Grünfläche, desto mehr Zeiteinsatz ist für den Hausmeisterservice erforderlich. Der durchschnittliche Stundensatz für die Leistung eines Hausmeisterservices liegt aktuell bei etwa 32,50 Euro.

Sofern also die Wohnungseigentümer in einem Mehrfamilienhaus den Hausmeisterservice wechseln oder erstmals einen beauftragen wollen, erfordert dies einen Mehrheitsbeschluss der Eigentümergemeinschaft. Normalerweise ist daher die Teilung der Kosten bereits in der Teilungserklärung der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) geregelt.

Bei Beauftragung eines Hausmeisterservices in einem Mietshaus, sieht die Aufteilung der Kosten dagegen anders aus. Ein Vermieter kann die Kosten nämlich nur dann auf die Mieter umlegen, wenn dies im Mietvertrag entsprechend vereinbart wurde. Sofern es dazu keine Vereinbarung gibt, ist eine einseitige nachträgliche Änderung durch den Vermieter allein nicht möglich. In diesem Fall ist eine Zustimmung der Mieter erforderlich.

Weiterhin kann ein Vermieter auch nicht sämtliche Servicearbeiten der Hausmeisterkosten auf den Mieter umlegen, sondern nur diejenigen, die durch regelmäßig anfallende Arbeiten, wie etwa die der Treppenhausreinigung oder des Winterdienstes entstehen.
Sämtliche Kosten für kleinere Reparaturen müssen hingegen heraus gerechnet werden, da Instandhaltung und Instandsetzung Sache des Vermieters ist.

Sofern für ein Mietshaus ein Hausmeisterservice beauftragt wird, ist dies die alleinige Entscheidung des Eigentümers. Aber auch wenn der Eigentümer bestimmt, welche Firma welche Arbeiten übernimmt, steht er in der Pflicht seine Wahl nach den Geboten der Wirtschaftlichkeit zu treffen. Sollte die Firma dann ihre Leistungen deutlich über dem marktüblichen Preis anbieten, haben die Mieter das Recht und die Möglichkeit, sich gegen die umgelegten überhöhten Nebenkosten zu wehren.
Wie hoch die Kosten eines Hausmeisterservices sein dürfen, haben die Gerichte bisher unterschiedlich bewertet. Als ortsüblich und damit wirtschaftlich werden von den Gerichten oft Kosten bis rund 50 Cent pro Quadratmeter Wohnfläche und Monat angesehen. Liegen sie deutlich darüber, können sie überhöht sein und der Mieter muss folglich nur den angemessenen Kostenanteil zahlen.

Foto: pixabay.com

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