corona verdienstausfall

Wenn es zum Verdienstausfall wegen Corona kommt

Zurzeit hat die Geißel „Corona“ nahezu die ganze Welt im Griff. Das ist eine ungewöhnliche Situation, die sehr viele Menschen so noch nie in Ihrem Leben erlebt haben. Zu der Sorge um die eigene Gesundheit und die der Angehörigen kommt dazu, dass sich die Auswirkungen der Pandemie in verschiedenen Bereichen immer mehr bemerkbar machen. Das soziale Leben fällt immer schwerer, beziehungsweise findet vorsichtshalber gar nicht mehr statt.

Dadurch, dass viele Geschäfte, und Einrichtungen geschlossen bleiben müssen und man nicht verreisen darf/sollte, macht sich dies auch auf die Wirtschaft und die Arbeitslage negativ bemerkbar. Es fällt den unterschiedlichen Unternehmen immer schwerer, die finanziellen Einbußen zu überbrücken. Das hat natürlich dann auch Folgen für viele Arbeitnehmer. Besonders betroffen sind all solche Geschäftsmodelle, die nicht von einem Homeoffice aus betrieben werden können und Jobs, wo man aufgrund der Dienstleistung auf den Besuch von Kunden angewiesen ist.

Für viele Menschen bedeutet die aktuelle Situation Verdienstausfall

Es gibt Branchen, die sind besonders hart von den Maßnahmen gegen Corona betroffen. Das sind zum Beispiel die Hotellerie, das Gaststättengewerbe, alle Friseurgeschäfte oder Eventagenturen, Schausteller, Theater, Kinobetreiber und sicherlich noch einige andere mehr. Viele Menschen müssen diese erzwungene Auszeit mit einem sehr hohen Preis bezahlen. Hier ist die Rede von Verdienstausfällen und im schlimmsten Fall folgt auch noch der Jobverlust. Solche Verdienstausfälle entstehen beispielsweise bei Angestellten durch Kurzarbeit. Jetzt gilt es zu schauen, wie man diesen unverschuldeten Engpass so gut es geht überbrückt bekommt.

Verdienstausfall wegen Corona überbrücken

Anspruch auf eine Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) hat man als Arbeitnehmer, wenn man aufgrund von Corona einem offiziellen Tätigkeitsverbot oder einer Quarantäne unterliegt, aber (noch) nicht arbeitsunfähig ist. Wenn man schon erkrankt sein sollte, hat man Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Wenn es sich um ein Tätigkeitsverbot handelt, gilt das Gleiche wie im Krankheitsfall. Dann ist der Arbeitgeber für Lohn und Gehalt zuständig. Der Lohn muss gezahlt werden, der einem in der regelmäßigen Arbeitszeit zugestanden hätte. Ein Arbeitgeber muss so eine Entschädigung bis zu sechs Wochen zahlen.

Finanzielle Brücken schlagen

Wenn es zur Kurzarbeit kommt, kann man einerseits froh sein, dass man den Job überhaupt noch hat, andererseits bedeutet es häufig auch, dass das Geld hinten und vorne für das tägliche Leben nicht mehr reicht. In solchen Situationen kann ein schneller Kleinkredit eine gute Lösung sein, durch die aktuelle Phase zu kommen. Wenn man sich Stellengesuche anschaut oder sich in Jobbörsen umsieht, kann man bemerken, dass immer mehr Menschen, die von Kurzarbeit betroffen sind, einen zusätzlichen Mini-Job oder auch – für einen bestimmten Zeitraum – eine alternative Arbeitsstelle suchen. Sicherlich muss man sehr individuell abwägen, welche Möglichkeit passend und richtig ist. Das wird sich pauschal einfach nicht sagen lassen. Vor allen Dingen ist es wichtig, dass man nicht an der Situation verzweifelt, also optimistisch bleibt, nach Übergangslösungen und Hilfe sucht und dass man diese Ausnahmesituation einfach gesund übersteht.

Foto: pixabay.com/pngtree.com

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